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Sperrgebiete Türkei

saskiaberrin

Aktualisiert: 2. Jan.

Das Migrationsmanagement in der Türkei setzt immer mehr Stadtteile auf die Sperrliste, sodass Ausländer in diesen Orten keine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.


Damit die Ausländerquote in Stadtteilen der Türkei nicht explodiert, werden die Orte mit einer hohen Ausländerquote für weitere Aufenthaltserlaubnisse gesperrt. Laut der staatlichen Zuwanderungspolitik dürfen Ausländer in einem Stadtteil 20% der Bevölkerung und in einer Stadt/einem Landkreis 10% der Bevölkerung nicht überschreiten.

1169 Ortschaften in 58 Städten gesperrt

Auch wenn von ausländischen Staatsangehörigen eine Immobilie in diesen Orten gekauft wird, können sie trotzdem keine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Gekaufte Immobilien können jedoch auch ohne Aufenthaltserlaubnis vermietet werden.


Wann brauche ich eine Aufenthaltserlaubnis?

Grundsätzlich gilt die Regel: wer länger als 90 Tage in der Türkei bleiben möchte, der braucht eine Aufenthaltserlaubnis - das sogenannte Ikamet. Wer die 90 Tage nicht überschreitet, der braucht nur ein Visum (welches auch online beantragt werden). Informiert euch vor der Einreise, ob ihr ein Visum benötigt! Österreichische und Deutsche Staatsbürger brauchen zum Beispiel kein Visum.


Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, werden ein paar Dokumente benötigt. Wie zum Beispiel eine Versicherung. Mehr Informationen zum Ikamet findest du ihr: ZUR WEBSEITE


Welche Stadtteile sind gesperrt?

Insgesamt sind bereits 1169 Stadtteile betroffen, in mehr als 50 Städten.

Ob dein Zielort mit dabei ist findest du hier: ZUR LISTE (runter scrollen, bis die Liste erscheint)


Am besten informierst du dich vorab, wo genau du hinziehen willst. Suche dir passende Wohnungen raus und kontaktiere den Vermieter. Gleichzeitig informiere dich, ob die Wohnung in so einem Sperrgebiet liegt. Am besten kläre alles ab, bevor eine Zahlung der Miete erfolgt.


Liebe Grüße aus Antalya,

Eure Saskia Berrin

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